Bepflanzungsplan - Stadtverband 

         Stadtverband der Schwelmer Kleingartenvereine                    Mitglied im Verband Deutscher Grundstücksnutzer e.V.                                            Bepflanzungsplan                                                                                                                                                        Kleingärtner/in zu sein, ist eine Verpflichtung für verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit der Natur. Dafür bietet der Kleingarten dem aktiven Gartenfreund/in und deren Familien die Möglichkeit, Obst und Gemüse für den Eigenbedarf durch Selbstarbeit zu gewinnen, aber auch den Garten zu Erholungszwecken zu nutzen.   Das Herzstück eines Kleingartens ist die kleingärtnerische Nutzung, das heißt Obst und Gemüse sind in einem deutlich sichtbaren Umfang anzubauen. Hier sprechen wir von der sogenannten Drittelregelung. Das heißt zur kleingärtnerischen Nutzung gehören Unterkulturen, Beerensträucher und Obstbäume aber auch Zierpflanzen und Schnittblumen.   Der Anbau einseitiger Kulturen sowie die ausschließliche Nutzung als Ziergarten ist unzulässig.   Leitgehölz für die Bepflanzung sind Obstbäume und Beerensträucher. Wald- Straßenbäume sind verboten.   Das Pflanzen von Nadelgehölz Thuja, Scheinzypressenarten, Konifere sowie Kirschlorbeer ist nicht gestattet. (Kirschlorbeer hat Bestandsschutz bis auf Wiederruf) Vorhandene Pflanzen werden bei Pächterwechsel nicht entschädigt und müssen vom alten Pächter entfernt werden.   Bei der Bewirtschaftung des Gartens hat der Pächter auf Kulturen des Nachbargartens Rücksicht zu nehmen. Überhängende Äste, Zweige sowie Wurzeln dürfen nicht störend oder schädigend in benachbarten Gärten hineinragen oder die Begehbarkeit der Gartenwege beeinträchtigen. Sichtschutzhecken zum Beispiel vor Terrassen sollten eine maximale Höhe von 1,5-1,8 Meter nicht überschreiten.         Struktur   Obstbäume / Kernobst Apfel, Birne, Quitte   Obstbäume / Steinobst Kirsche, Pflaume, Zwetsche, Mirabelle, Pirsich, Aprikose, Nektarine   Es sind Pflanzabstände zu beachten. Grenzabstand zum Nachbarn 1-1,5Meter.   Mindestens drei Obstbäume pro Parzelle sind Pflicht.   Es gilt der Grundsatz, nie Steinobst auf Steinobst, nie Kernobst auf Kernobst. Stehen im Nachbargarten eventuelle Pollenspender? Spezielle Sorten benötigen Partner zur Befruchtung.   Obstgehölz / Beerenobst Erdbeeren, Humosen Boden (ph Wert 6-7) Johannisbeeren, Stachelbeeren (rot, gelb, grün) Heidelbeere (Blaubeere), Jostabeere, Wein Brombeere, Himbeere, Kiwi   Kräuter Basilikum, Liebstöckel(Maggikraut), Beifuß, Melisse, Bohnenkraut, Petersilie, Dill, Rosmarin, Majoran, Salbei, Estragon, Schnittlauch, Fenchel, Thymian, Kresse, u.a.   Gemüse Gemüse ist so auszuwählen, dass über das ganze Jahr geerntet werden kann. Zur erfolgreichen Ernte gehört neben der Fruchtfolge auch der Fruchtwechsel. Dabei bedeutet Fruchtfolge, dass innerhalb eines Jahres verschiedene Gemüsesorten nach der Ernte am selben Platz angebaut werden. Der Fruchtwechsel meint, dass von einem Gartenjahr zum anderen, eine andere Gemüseart angebaut werden sollte, um einseitige Nährstoffausbeute des Bodens sowie den Schädlingsdruck vorzubeugen. Hierbei ist parallel zur Pflanzenart (Kürbisgewächse, Nachtschattengewächse, Liliengewächse, etc.) auch der jeweilige Nährstoffbedarf zu beachten. Hier wird unterschieden in Starkzehrer (Bsp. Kartoffel), Mittel Zehrer (Bsp. Mangold) und Schwach Zehrer (Bsp. Salat). Das Beet sollte so angelegt erden, dass auf frisch gedüngten Beet zunächst Starkzehrer, dann mittel-und schließlich Schwach Zehrer angebaut werden.   Wurzelgemüse Kartoffel, Schwarzwurzel, Mohrrüben, Sellerie, Radieschen, Spargel, Rettich, Zwiebeln   Weiteres Gemüse Brokkoli, Kohlrabi, Porree, Tomaten, Kohl (Weißkohl, Blumenkohl, Rosenkohl, Grünkohl, Wirsing)   Zierpflanzen Zwiebelblumen, (Gladiolen, Hyazinthen, Krokusse, Narzissen, Osterglocken, Tulpen). Knollenblumen, (Dahlien, Begonien) Schnittblumen, (Rosen, Nelken, Margeriten, Lampionblumen, Wicken, Rittersporn, Akelei, Pfingstrosen, Allium, Lilien, u.a.)   Ziersträucher, (Apfelbeere, Berberitze, Sommerflieder, Flieder, Forsythie, Jasmin, Magnolie, Schlehe, Schneeball, Kornelkirsche u.a.). Zierpflanzen, (Erika, Fuchsien, Rhododendron, Tagetes, u.a.).   Stauden Funkie, Maiglöckchen, Palmlilie, Phlox, Spiere, Hopfen, u.a.).   Hinweis es gibt Pflanzengattungen, die nicht in einen Kleingarten gepflanzt werden sollten oder auch verboten sind. Pflanzen die giftig für Mensch und Tiere sind. Cannabispflanzen/ Hanf und andere bewusstseinserweiternde Pflanzen wie z.B. Giftpilze sind generell verboten. Invasive Pflanzenarten, die sich stark ausbreiten und vermehren.   Jeder Kleingärtner muss für fachgerechten Schnitt seiner Bäume und Sträucher sorgen und diese von Krankheiten freihalten.   Die Verwendung von pflanzenschädlicher Chemie und Substanzen jeglicher Art ist nicht gestattet.                               Stand: 06.03.2026

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